Betrieb eines Gigabit-Netzes in Grafenhausen und Lottstetten
- Wer?
- Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut namens und im Auftrag der nachbenannten Auftraggeber Gemeinde Grafenhausen (Los 1) und Gemeinde Lottstetten (Los 2)
- Wo?
- Grafenhausen und Lottstetten, Baden-WĂŒrttemberg
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 19.04.2026(noch 31 Tage)
- Wie?
- â
Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfĂ€higen und zukunftstrĂ€chtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenĂŒgend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets fĂŒr das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Beschreibung
Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfÀhigen und zukunftstrÀchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt.
Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenĂŒgend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt.
Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau.
Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030.
Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets fĂŒr das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen BreitbandanschlĂŒssen gegen Entgelt ĂŒberlassen werden.
Weiterhin sollen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder ErschlieĂung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber ĂŒbergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende GebĂ€udeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 â Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 GebĂ€udeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 90 GebĂ€udeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 45 GebĂ€udeanschlusspunkte Auf die AusfĂŒhrungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfĂ€nglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland â Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0â vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - LĂŒckenschlussprogramm - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschlandâ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom spĂ€teren Auftragnehmer sind sĂ€mtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, MerkblĂ€ttern und Anlagen sowie der einschlĂ€gigen Förderprogramme einzuhalten.
Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfÀhigen und zukunftstrÀchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt.
Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenĂŒgend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt.
Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau.
Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030.
Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten.
Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets fĂŒr das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen BreitbandanschlĂŒssen gegen Entgelt ĂŒberlassen werden.
Weiterhin sollen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder ErschlieĂung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber ĂŒbergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes.
Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende GebĂ€udeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 â Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 GebĂ€udeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 515 GebĂ€udeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 257 GebĂ€udeanschlusspunkte Auf die AusfĂŒhrungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfĂ€nglich verwiesen.
Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland â Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0â vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschlandâ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom spĂ€teren Auftragnehmer sind sĂ€mtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, MerkblĂ€ttern und Anlagen sowie der einschlĂ€gigen Förderprogramme einzuhalten..
Lose (2)
Los 1: Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfÀhigen und zukunftstrÀchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsge
Die Gemeinde Grafenhausen hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfĂ€higen und zukunftstrĂ€chtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenĂŒgend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets fĂŒr das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen BreitbandanschlĂŒssen gegen Entgelt ĂŒberlassen werden. Weiterhin sollen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder ErschlieĂung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber ĂŒbergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende GebĂ€udeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 â Grafenhausen: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 75 GebĂ€udeanschlusspunkte mit102 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 90 GebĂ€udeanschlusspunkte mit117 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 45 GebĂ€udeanschlusspunkte Auf die AusfĂŒhrungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfĂ€nglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland â Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0â vom 31.03.2023 in der Fassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes - LĂŒckenschlussprogramm - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschlandâ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom spĂ€teren Auftragnehmer sind sĂ€mtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, MerkblĂ€ttern und Anlagen sowie der einschlĂ€gigen Förderprogramme einzuhalten.
Los 2: Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfÀhigen und zukunftstrÀchtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgeb
Die Gemeinde Lottstetten hat in den letzten Jahren bereits eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfĂ€higen und zukunftstrĂ€chtigen Versorgung in Teilbereichen ihres Versorgungsgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenĂŒgend versorgten Bereichen des Versorgungsgebiets auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Netzbetreiber der bestehenden innerörtlichen Verteilnetze ist die Stiegeler Internet Service GmbH, Schönau. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2030. Ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen und das Backbone-Netz des Landkreises Waldshut besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets fĂŒr das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen BreitbandanschlĂŒssen gegen Entgelt ĂŒberlassen werden. Weiterhin sollen zu einem spĂ€teren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder ErschlieĂung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber ĂŒbergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende GebĂ€udeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 â Lottstetten: Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 429 GebĂ€udeanschlusspunkte mit 586 Nutzungseinheiten Maximalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 515 GebĂ€udeanschlusspunkte mit 672 Nutzungseinheiten Garantierte Minimalmenge Adressen gemÀà Rahmenvereinbarung: 257 GebĂ€udeanschlusspunkte Auf die AusfĂŒhrungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfĂ€nglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland â Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0â vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie âFörderung zur UnterstĂŒtzung des Gigabitausbaus der Telekommuni-kationsnetze in der Bundesrepublik Deutschlandâ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom spĂ€teren Auftragnehmer sind sĂ€mtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, MerkblĂ€ttern und Anlagen sowie der einschlĂ€gigen Förderprogramme einzuhalten.
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Auftraggeber
Zweckverband Breitband Landkreis Waldshut namens und im Auftrag der nachbenannten Auftraggeber Gemeinde Grafenhausen (Los 1) und Gemeinde Lottstetten (Los 2)
Waldshut-Tiengen
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 176136-2026
- Veröffentlicht
- 13.03.2026