Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg
- Wer?
- Landkreis Trier-Saarburg
- Wo?
- Trier-Saarburg, Deutschland
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 19.02.2026(abgelaufen vor 28 Tagen)
- Wie?
- —
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen. Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.
Beschreibung
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen.
Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz).
Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre.
Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen.
Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt.
Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a).
Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen.
Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.
Das gegenständliche Los 1 (Nord) umfasst ca.
1.984 unterversorgte Adressen.
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen.
Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz).
Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre.
Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen.
Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt.
Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a).
Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen.
Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren.
Das gegenständliche Los 2 (Süd) umfasst ca.
2.628 unterversorgte Adressen..
Lose (2)
Los 1: Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen. Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Das gegenständliche Los 1 (Nord) umfasst ca. 1.984 unterversorgte Adressen.
Los 2: Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Landkreis Trier-Saarburg herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt der Konzessionsgeber, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Der Konzessionsgeber hat hierzu am 12.09.2025 zwei Anträge auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Der Konzessionsgeber erhielt schließlich am 10.10.2025, und am 24.11.2025 jeweils einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke im Landkreis Trier-Saarburg schließen. Die Beihilfe umfasst sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Das gegenständliche Los 2 (Süd) umfasst ca. 2.628 unterversorgte Adressen.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Landkreis Trier-Saarburg
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 39636-2026
- Veröffentlicht
- 20.01.2026