Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0)
- Wer?
- OEW Breitband GmbH
- Wo?
- Baden-Württemberg
- Wert?
- 4 Lose
- Frist?
- 21.01.2026(abgelaufen vor 57 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. 2023 (Gigabit-Richtlinie-2. 0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. 2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor.
Beschreibung
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem.
der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen.
Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen.
Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem.
der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen.
Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen.
Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem.
der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen.
Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen.
Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem.
der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.
Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen.
Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen.
Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor.
Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden.
Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide..
Unvollständige Daten
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Lose (4)
Los 1: Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 2: Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 3: Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Los 4: Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke gem. der Ausführungen in der Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die Projekte werden/sollen - je nach den Vorgaben des zugrundeliegenden Zuwendungsbescheides – wie folgt gefördert/werden: ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe liegen in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vor. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungs- und Unterstützungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden. Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merk-blättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
OEW Breitband GmbH
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 856849-2025
- Veröffentlicht
- 23.12.2025