Rahmenvereinbarung für die Netzmodernisierung // Planung/Errichtung/Unterhalt/Umbau/Rückbau von Standorten des BOS-Digitalfunks in Hamburg
- Wer?
- Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport Hamburg
- Wo?
- Hamburg, Deutschland
- Wert?
- —
- Frist?
- —
- Wie?
- open
Vgl. Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.
Beschreibung
Vgl.
Rahmenvereinbarung § 5, Ziffer 5.4: "Die Parteien vereinbaren für jeden standortbezogenen Auftrag, für den gemäß § 5.1 und § 5.2 eine Vertragsfrist für die Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers gilt, eine Vertragsstrafe.
Im Falle der schuldhaften Überschreitung der jeweils gültigen Vertragsfrist hat der Auftragnehmer 0,2 % der anteiligen Nettoauftragssumme bezogen auf den Leistungsteil, für den der Auftragnehmer die Vertragsfrist überschritten hat, als Vertragsstrafe für jeden Werktag der Verspätung zu zahlen, höchstens jedoch 5 % der Nettoauftragssumme.
Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzuges des Auftragnehmers bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur standortbezogenen Schlusszahlung geltend machen.".
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
- !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Vergaben (1)
0,01 €
100% KonfidenzScore-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport Hamburg
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 749731-2025
- Veröffentlicht
- 12.11.2025