FestnetzScore 35wahrscheinlich irrelevantOffen

Rahmenvereinbarung zur Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten sowie technische Erkundung

Wer?
OEW Breitband GmbH
Wo?
Baden-Württemberg
Wert?
4 Lose
Frist?
Wie?
open
Leistungen:
AusführungsplanungDokumentation
BreitbandAusführungsplanung

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.

Zur Quelle2 Dokumente verfügbar
Beschreibung

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.

Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.

€ 2 Mrd.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.

Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.

Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.

dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.

gem.

den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.

Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.

notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.

gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.

Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.

eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.

Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.

der Landesbauordnung.

- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.

festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.

Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.

Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.

Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.

€ 2 Mrd.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.

Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.

Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.

dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.

gem.

den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.

Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.

notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.

gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.

Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.

eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.

Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.

der Landesbauordnung.

- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.

festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.

Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.

Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.

Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.

€ 2 Mrd.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.

Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.

Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.

dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.

gem.

den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.

Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.

notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.

gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.

Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.

eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.

Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.

der Landesbauordnung.

- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.

festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.

Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.

Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten.

Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca.

€ 2 Mrd.

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.

Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323.

Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw.

dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw.

das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc.

gem.

den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt.

Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf.

notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl.

gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht.

Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf.

eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen.

Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem.

der Landesbauordnung.

- Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw.

festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt.

Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen.

Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH.

Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen..

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
  • !Kein Ort bekannt
Lose (4)

Los 1: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 2: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 3: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Los 4: Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächste

Die OEW Breitband GmbH errichtet in Baden-Württemberg passive Telekommunikationsinfrastruktur in unterversorgten Gemeinden und Städten. Das gesamte Bauvolumen überschreitet dabei innerhalb der nächsten 6 Jahre ca. € 2 Mrd. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüft dabei der jeweils eingesetzte Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro, ob und inwieweit ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht. Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 und 18323. Insoweit ist mit dem Generalübernehmer bzw. dem Planungsbüro vertraglich geregelt, dass „der Generalübernehmer / Planer zu prüfen hat, ob mit Altlasten und Kampfmittel im Baufeld zu rechnen ist.“ Sobald jedoch der Generalübernehmer bzw. das Planungsbüro einen Anfangsverdacht festgestellt hat, wird die weitere Ermittlung und Bearbeitung etwaiger Kampfmittelbelastungen etc. gem. den nachfolgenden Bedingungen über den Auftragnehmer abgewickelt. Ziel ist dabei, dass der Auftragnehmer eine qualifizierte, verbindliche, eindeutige und einschränkungsfreie Kampfmittelfreigabe erteilt und in diesem Zusammenhang ggf. notwendige Maßnahmen erarbeitet sowie Empfehlungen für eine evtl. gutachterliche Begleitung der Ausführung ausspricht. Dies hat in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. eingesetzten Generalübernehmern und / oder Planungsbüros zu erfolgen. Die Kampfmittelfreigabe ist insoweit in Übereinstimmung mit folgenden Vorgaben zu erbringen: - Vermeidung von Risiken jeder Art für Leben und Gesundheit gem. der Landesbauordnung. - Arbeitsschutzgesetz (Vermeidung einer Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der eingesetzten Personen) Phasen: Die Leistung umfasst abgestufte Maßnahmen zur Ermittlung und Dokumentation der Kampfmittelfreiheit, insbesondere: - Phase A: Kampfmitteluntersuchung anhand historischer Daten - Phase B: Technische Erkundung der möglichen bzw. festgestellten Kampfmittel-belastung und Gefährdungsabschätzung Es wird maximal ein Los pro Bieter bezuschlagt. Je Los wird mit dem jeweils obsiegenden Bieter im betreffenden Los unter Beachtung obiger Zuschlagslimitierung ein Rahmenvertrag abgeschlossen. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung im betreffenden Los ist jeweils die OEW Breitband GmbH. Auf die Ausführungen in der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen.

Dokumente (2)
Score-Details
Telekommunikationskontext erkannt+20
Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt35

Lead-Status

Auftraggeber

OEW Breitband GmbH

Quelle
ted_api
Externe ID
742207-2025
Veröffentlicht
10.11.2025