Errichtung eines FttB-/H- Netzes in der Stadt Munderkingen
- Wer?
- Stadt Munderkingen
- Wo?
- Munderkingen, Baden-Württemberg
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 09.10.2025(abgelaufen vor 162 Tagen)
- Wie?
- open
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 15,6 km – davon 4,3 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 222 Hausanschlüssen, v. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Beschreibung
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
15,6 km – davon 4,3 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
222 Hausanschlüssen, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Förderrichtlinie des Bundes“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 sind einzuhalten.
Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 02.06.2020 mit Änderung vom 27.09.2024 und 07.05.2025 ist als Anlage A01.1 und die Zuwendungsbescheide des Landes vom 01.02.2021 mit Änderung vom 17.03.2025 und 26.05.2025 als Anlage B.1 beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca.
4,6 km – davon 40m in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca.
49 Hausanschlüssen, v.a.
die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Förderrichtlinie des Bundes“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration).
Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 sind einzuhalten.
Der vorläufige Förderbescheide des Bundes vom 24.08.2020 mit Änderungen vom 30.09.2024 und 25.02.2025 ist als Anlage A01.2 und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.08.2021 mit Änderung vom 11.03.2025 als Anlage B.2 beigefügt..
Lose (2)
Los 1: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erfo
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 15,6 km – davon 4,3 km in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 222 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Förderrichtlinie des Bundes“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 02.06.2020 mit Änderung vom 27.09.2024 und 07.05.2025 ist als Anlage A01.1 und die Zuwendungsbescheide des Landes vom 01.02.2021 mit Änderung vom 17.03.2025 und 26.05.2025 als Anlage B.1 beigefügt.
Los 2: Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erfo
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in Munderkingen wird die Stadt Munderkingen unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 4,6 km – davon 40m in Bestand), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 49 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 in der Fassung vom 28.11.2019 („Förderrichtlinie des Bundes“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30.01.2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung (NGA-Rahmenregelung) vom 15.06.2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheide des Bundes vom 24.08.2020 mit Änderungen vom 30.09.2024 und 25.02.2025 ist als Anlage A01.2 und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.08.2021 mit Änderung vom 11.03.2025 als Anlage B.2 beigefügt.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Stadt Munderkingen
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 595954-2025
- Veröffentlicht
- 12.09.2025