Flutungspolder Rösa - Steuerbares Einlaufbauwerk; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
- Wer?
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
- Wo?
- Muldestausee, Deutschland
- Wert?
- 1 Los
- Frist?
- —
- Wie?
- 32014L0024
Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf.
Beschreibung
Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150.
Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr.
15: Koordinieren der in § 2 Abs.
1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf.
durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort, Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen, Anfertigung einer Schlussdokumentation.
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (1)
Los LOT-0000: Flutungspolder Rösa - Steuerbares Einlaufbauwerk; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)
Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150. Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr. 15: Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort, Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen, Anfertigung einer Schlussdokumentation
Dokumente (1)
Lead-Status
Auftraggeber
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Halle (Saale)
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- b2cf562f-21d7-4a25-8302-1f04e30f6b20
- Veröffentlicht
- 15.02.2026