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Flutungspolder Rösa - Steuerbares Einlaufbauwerk; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Wer?
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Wo?
Muldestausee, Deutschland
Wert?
1 Los
Frist?
Wie?
32014L0024
Leistungen:
Dokumentation

Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf.

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Beschreibung

Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150.

Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr.

15: Koordinieren der in § 2 Abs.

1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf.

durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort, Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen, Anfertigung einer Schlussdokumentation.

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (1)

Los LOT-0000: Flutungspolder Rösa - Steuerbares Einlaufbauwerk; Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Gegenstand der betreffenden Baumaßnahme ist die Errichtung eines steuerbaren Einlaufbauwerkes, sowie die Aufhöhung und Ertüchtigung der angrenzenden Deichabschnitte Deich-km 5+550 bis 6+150. Hierfür ist die ist die Sicherheits- und Gesunheitsschutzkoordination erforderlich. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach BaustellV gemäß AHO Heft Nr. 15: Koordinieren der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen, Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellen der Unterlage, Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung im Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes, Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach Baustellenverordnung durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des Sicherheit- und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber, zum Beispiel durch das Einfordern von Nachweisen, Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen, mindestens zweimal im Monat, der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Organisation und Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen vor Ort, Dokumentation, Anfertigung und Verteilung von Begehungsprotokollen, Anfertigung einer Schlussdokumentation

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Lead-Status

Auftraggeber

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Halle (Saale)

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
b2cf562f-21d7-4a25-8302-1f04e30f6b20
Veröffentlicht
15.02.2026