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Ausschreibung zur Evaluierung von assoziierten Objekten in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří

Wer?
Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.
Wo?
09456 Annaberg-Buchholz, Deutschland
Wert?
1 Los
Frist?
15.03.2026(abgelaufen vor 14 Tagen)
Wie?

Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen

5) Art und Umfang der Leistung: 1. Wesentliche Grundlage der Eintragung der grenzüberschreitenden Kulturlandschaft Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří in die UNESCO-Welterbeliste ist die vom Welterbekomitee beschlossene Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (Statement of Outstanding Universal Value, OUV). 2016 beschlossen, dass es sogenannte assoziierte Objekte in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří geben soll. Assoziierte Objekte der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sind : - Bergarbeiterkrankenhaus Erlabrunn - Bestecke- und Silberwarenfabrik Wellner - Eisenhütte Schmalzgrube - Elite-Automobilwerk - Geotop Roter Kamm - Geotop Scheibenberg - Grüner Graben Pobershau - Herrenhaus Auerhammer - Jagdschloss Augustusburg - Kalkwerk Lengefeld - Kalkwerk Háj bei Loučná pod Klínovcem - Papiermühle Niederzwönitz - Porzellanfabrik Kahla, Zweigwerk Freiberg - Sachzeugen des Kunsthandwerks in Seiffen - Schloss Schwarzenberg - Schneeberger Floßgraben - St. Die Auflistung der MUSS-Kriterien ist als noch nicht abgeschlossen zu betrachten.

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Beschreibung

1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.

V.; Bereich/Abteilung: EU-Projekte; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DE; Telefon: +49 15208304380 Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.

Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.

2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 02/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden.

4) Ggf.

in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Gemäß den gesetzlichen Regelungen.

5) Art und Umfang der Leistung: 1.

Genese Insgesamt setzt sich die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří aus 22 Bestandteilen zusammen.

17 Bestandteile befinden sich auf der sächsischen Seite und fünf auf der tschechischen Seite des Erzgebirges.

Die Bestandteile geben einen umfassenden Einblick in die Gewinnung und Aufbereitung der wichtigsten Rohstoffe.

Sie dokumentieren die Bergbautechnologien der Hauptbergbauperioden bis zur Schließung der letzten Bergwerke um 1990.

Gemeinsam vermitteln sie die Wahrnehmung einer vom Bergbau geprägten historischen Kulturlandschaft.

Wesentliche Grundlage der Eintragung der grenzüberschreitenden Kulturlandschaft Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří in die UNESCO-Welterbeliste ist die vom Welterbekomitee beschlossene Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (Statement of Outstanding Universal Value, OUV).

Der OUV liegt allen 22 Bestandteilen zugrunde.

Neben den Bestandteilen repräsentieren sogenannte assoziierte Objekte in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří weitere wichtige Aspekte des montanhistorischen Erbes und spielen eine wichtige Rolle für ein umfassendes Bild der Entwicklungen auch über die Erzbergbaulandschaften hinausreichende Einflüsse des Bergbaus.

Die assoziierten Objekte ergänzen so die zur Welterbestätte gehörenden 22 Bestandteile sowie die Geschichte des erzgebirgischen Bergbaus und ermöglichen eine umfassende Vermittlung des montanen Erbes.

Im Unterschied zu den Welterbe-Bestandteilen tragen die assoziierten Objekte nicht zum OUV bei und gehören damit selbst nicht zum Welterbe.

Auf dem langen Weg zur Ernennung der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zum UNESCO-Welterbe im Jahr 2019 wurde der erste Antrag zur Erlangung des Titels zurückgezogen und komplett überarbeitet.

Die Überarbeitung des Antrags führte zu einer erheblichen Reduzierung der Bestandteile, die heute zum Welterbe gehören.

Da die Bestandteile, die fortan nicht mehr zum Welterbe gehören sollten, dennoch den montanen Charakter der Region stärken, suchte man nach einer anderen Lösung.

So wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.11.2016 beschlossen, dass es sogenannte assoziierte Objekte in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří geben soll.

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung wurde festgelegt, dass die „[…] aus dem Welterbeantrag unmittelbar herausgelösten Bestandteile […] künftig als »assoziierte Bestandteile/Objekte« in die Präsentation und Vermarktung […] für die künftige UNESCO-Welterbestätte […]“ einfließen sollen.

2.

Aktuelle Definition assoziierter Objekte Mit Antragstellung zur Aufnahme auf die Liste des UNESCO-Welterbes wurde im Managementplan 2013-2021 folgende Definition für Assoziierte Objekte festgehalten: Die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří ist eine geografische, historische und kulturelle Einheit, die durch eine 850-jährige Geschichte des Bergbaus geprägt ist.

Über Jahrhunderte hinweg haben der Bergbau und die Hüttenindustrie den Charakter und die Form der Region geprägt.

Der Einfluss des Bergbausystems beschränkte sich jedoch nicht nur auf die unmittelbar mit der Erzgewinnung verbundenen Orte, sondern beeinflusste auch Architektur, Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie Wirtschaft, Politik und Gesellschaft der Region.

Dieser nachhaltige Einfluss ist auch an einer Vielzahl von Orten in der Region zu spüren, die indirekt mit dem Thema Bergbau verbunden sind, wie z.

B.

die Bergbaufolgebetriebe, bergbaunahe und -nachgelagerte Industrien.

Diese Einheiten spielen eine wichtige Rolle für das Gesamtverständnis der Entwicklung der Region und des weitreichenden Einflusses, den die Bergbauaktivitäten hatten.

Sie sind Teil der Bergbaugeschichte der Region und ergänzen das Verständnis des nominierten Welterbegutes in seinem breiteren Kontext.

Sie tragen zu einer umfassenden Interpretation des bergbaubezogenen Erbes der Region bei und werden als ergänzende Objekte zum Welterbegut betrachtet.

Assoziierte Objekte der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sind : - Bergarbeiterkrankenhaus Erlabrunn - Bestecke- und Silberwarenfabrik Wellner - Eisenhütte Schmalzgrube - Elite-Automobilwerk - Geotop Roter Kamm - Geotop Scheibenberg - Grüner Graben Pobershau - Herrenhaus Auerhammer - Jagdschloss Augustusburg - Kalkwerk Lengefeld - Kalkwerk Háj bei Loučná pod Klínovcem - Papiermühle Niederzwönitz - Porzellanfabrik Kahla, Zweigwerk Freiberg - Sachzeugen des Kunsthandwerks in Seiffen - Schloss Schwarzenberg - Schneeberger Floßgraben - St.

Andreas Fundgrube/Weiße Erden Zeche - Sachzeugen des Steinkohlenbergbaus Oelsnitz/Erzgebirge - Wismut-Hauptverwaltung Chemnitz 3.

Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung Die Ausschreibung teilt sich in zwei Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer umzusetzen sind: Teil 1: Evaluierung der Definition und Festlegung eines Kriterienkatalogs Teil 2: Überprüfung von potenziellen Objekten zwecks Eignung zur Aufnahme als weiteres assoziiertes Objekt in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří, hier insbesondere die Bahnstecke Freiberg – Holzhau – Moldava - Most 3.1 Leistungsbeschreibung Teil 1: Das Thema der assoziierten Objekte soll einer Evaluierung unterzogen werden.

Bisher gibt es 19 assoziierte Objekte, wovon 18 in Sachsen liegen.

Die Begründung dieses Ungleichgewichts zwischen sächsischen und tschechischen assoziierten Objekten liegt vor allem in der Umstrukturierung des ersten Antrags für die Ernennung zum UNESCO-Welterbe.

Die Grundlage für die Evaluierung bildet die im Managementplan (siehe Punkt 2) festgehaltene Definition von assoziierten Objekten.

Ziel der Evaluierung soll es sein, die Definition zu überarbeiten, um das Thema der assoziierten Objekte gegenüber den eigentlichen Welterbe-Bestandteilen weiter abzugrenzen und Kriterien für die Neuaufnahme weiterer assoziierter Objekte festzulegen.

Wichtig dafür ist das Verständnis, dass assoziierte Objekte nicht zum Welterbe gehören und damit nicht den Welterbe-Kriterien zugeordnet werden dürfen.

Sie tragen damit auch nicht zum OUV bei.

Der Fokus soll auf Qualität und nicht auf Quantität liegen, um vor allem auch das eigentliche Welterbe zu schützen.

Assoziierte Objekte stehen exemplarisch für weitere Aspekte des montanhistorischen Erbes.

Ziel muss ein klares Verständnis darüber sein, wie sich die assoziierten Objekte vom Welterbe unterscheiden, um im Umkehrschluss ein klares Bild davon zu haben, warum die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zum UNESCO-Welterbe gehört.

Neben der Evaluierung der Definition sollen Kriterien aufgestellt werden, um die Eignung potenzieller neuer assoziierter Objekte prüfen zu können.

Bei der Festlegung von Kriterien sollte es MUSS-Kriterien und KANN-Kriterien geben.

Die MUSS-Kriterien sind als Voraussetzung zur Aufnahme als assoziiertes Objekt zu sehen.

Beispiele für diese Kriterien wären: - Materielle Objekte, keine immateriellen Zeugnisse - Das Objekt steht unter Denkmalschutz (ggf.

Landschaftsschutz) - Zustimmung zur Aufnahme durch den Eigentümer liegt vor - Klarer Bezug zum montanhistorischen Erbe der Region (z.B.

Bergbaufolgeindustrie), aber in Ab-grenzung zum OUV der Welterbestätte - Der inhaltliche Bezug wird durch ein Objekt exemplarisch dargestellt, eine Dopplung ist zu ver-meiden.

Ausnahme wären grenzüberschreitende Objekte.

Die Auflistung der MUSS-Kriterien ist als noch nicht abgeschlossen zu betrachten.

Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, diese Kriterienvorschläge zu überprüfen.

Daneben sollen noch weitere Aspekte überprüft werden, die ggf.

als KANN-Kriterien in die Bewertung einfließen.

Weitere Aspekte könnten sein: Nutzung der Objekte (Museum etc.), Eignung für eine touristische Einbettung, thematische Gliederung der Objekte (z.B.

Bergbaufolgeindustrie, Zulieferindustrie), etc..

Das Ergebnis soll nach Erarbeitung durch den Auftraggeber vor einem Bewertungsgremium und zusammen mit Teil 2 im Rahmen einer Konferenz vorgestellt werden.

Die finale Entscheidung über das Ergebnis trifft die Bilaterale Steuerungsgruppe der Grenzüberschreitenden Welterbestätte Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří, die für die Entscheidung ggf.

ICOMOS als beratendes Gremium für Welterbestätten hinzuziehen kann.

Für die Erbringung der Leistungsposition 1 steht ein Zeitraum von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung.

Der späteste Abgabetermin ist der 30.

April 2026.

Anschließend wird gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt, wann die Vorstellung vor dem Bewertungsgremium stattfinden soll.

3.2 Leistungsbeschreibung Teil 2: Nachdem das Bewertungsgremium dem Kriterienkatalog zugestimmt hat, soll folgendes Objekt auf seine Eignung zur Aufnahme als weiteres assoziiertes Objekt überprüft werden: Bahnstrecke Freiberg - Moldava - Most Zur Bewertung zählt auch eine Darstellung zum Objekt und seinen Besonderheiten im historischen Kontext selbst.

Anschließend sollen die im Teil 1 definierten Kriterien angewendet und eine Bewertung vorgenommen werden.

Das Ergebnis ist eine Beurteilung darüber, ob das vorgeschlagene Objekt als weiteres assoziiertes Objekt der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří aufgenommen werden soll.

Für die Erbringung der Leistungsposition 2 hat der Auftragnehmer nach der Zustimmung des Teil 1 4 Wochen Zeit.

Der späteste Abgabetermin ist der 12.

Juni 2026.

4.

Fristen Für das Vergabeverfahren sieht der Auftraggeber folgende Fristen vor: • Frist für die Angebotsabgabe: 16.3.2026, 13:00 Uhr • Bindefrist: 30.4.2026 • Leistungsfrist Teil 1: 30.4.2026 • Leistungsfrist Teil 2: 12.6.2026 5.

Honorarangebot Anzubieten ist ein Pauschalhonorar, getrennt für die Leistungen der Teile 1 und 2.

In das Pauschalhonorar sind sämtliche Leistungen, Nebenleistungen und Nebenkosten einzukalkulieren, insbesondere: • Sämtliche Korrekturschleifen • Übersetzungsleistungen deutsch-tschechisch • sämtliche Fahrtkosten • Kosten für Druck und Bindung sowie Präsentation Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.

V.; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DE 6) Ggf.

Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 12.06.2026, Ende der Frist Teil 1: 30.04.2026 und Teil 2: 12.06.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.

Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3337712/zustellweg-auswaehlen.

10) Angebotsfrist: 16.03.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 30.04.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Rechnungen sind postalisch zu erstellen an: Welterbe Montanregion Erzgebirge e.

V.

Interreg "Die Eisenbahn verbindet!", z.Hd.

Frau Seyfert Adam-Ries-Straße 16 09456 Annaberg-Buchholz Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.

Es gilt das Zahlungsziel von 31 Kalendertagen.

13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Auftraggeber stellt folgende Eignungskriterien auf: • Kurz-Lebenslauf des vorgesehenen Sachbearbeiters (inkl.

beruflicher Qualifikation), mindestens 1 Referenzprojekt, das inhaltlich vergleichbar ist (z.

B.

Evaluierung/Kriterienentwicklung im Bereich Kulturerbe/Denkmalpflege/Industriekultur oder museale/denkmalfachliche Bewertungsverfahren mit UNESCO-Welterbe-Kontext), ab-geschlossen nicht vor dem 1.1.2018.

Für die Referenzleistung ist anzugeben: Auftraggeber, Leistungsinhalt, Zeitraum, Ansprechpartner, kurzer Ergebnisnachweis (z.

B.

Be-richt/Katalog/Präsentation).

• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB und dass der Bieter nicht zu dem Personenkreis gehört, der von den sogenannten „Russland-Sanktionen“ der Europäischen Union und der Bunderepublik Deutschland betroffen ist.

Zuschlagskriterien: Im Folgenden stellt der Auftraggeber die von ihm vorgesehenen Zuschlagskriterien dar.

Zuschlagskriterium Honorar: 50 % Für das Kriterium „Honorar“ gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar.

0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamthonorars.

Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte.

Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.

Zuschlagskriterium „Umgang mit den Herausforderungen der zu erbringenden Leistungen“: 50 % Der Auftraggeber bildet weiterhin das Zuschlagskriterium „Umgang mit den Herausforderungen der zu erbringenden Leistungen“.

Bei der Leistungserbringung kommen im Hinblick auf die Bahnstrecke (Freiberg - Moldava - Most) mehrere Herausforderungen zusammen, z.B.

historischer Kontext, eine komplexe Genehmigungs-/Widmungs- bzw.

Eigentümer- und Zuständigkeitslage über Ländergrenzen hinweg, enge Zeitfenster und die Notwendigkeit, Ergebnisse für Gremien/Stakeholder überzeugend aufzubereiten.

Der Auftraggeber möchte sich in diesem Vergabeverfahren einen Eindruck davon verschaffen, wie der der Bieter mit diesen Herausforderungen umgehen wird.

Zu diesem Zweck hat der Bieter mit seinem Angebot eine Darstellung einzureichen, die auf folgende Fragestellung eingeht: Wie stellt der Bieter methodisch sicher, dass „assoziierte Objekte“ klar vom Welterbe (insb.

OUV/Kernbestand) abgegrenzt werden und es nicht zu Vermischungen der Kategorien kommt (Leistungsteil 1)? Wie stellt der Bieter sicher, dass die von ihm entwickelte Abgrenzung (Definition/Kriterien) in der Anwendung - insbesondere bei Grenzfällen wie der Bahnstrecke (Freiberg - Moldava - Most) - zu konsistenten, nachvollziehbaren und für Gremien/Stakeholder verständlich begründeten Ergebnissen führt (Leistungsteil 2)? Form, Aufbau und Umfang der Darstellung sind dem Bieter überlassen.

Zur Verdeutlichung seines Vorgehens kann der Bieter auch auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit betreut hat und bei denen sich ähnliche Schwierigkeiten gestellt haben.

Die Wertung der Zuschlagskriterien ist den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Projektmanagement (außer im Bauwesen).

Lose (1)

Los LOT-0000: Ausschreibung zur Evaluierung von assoziierten Objekten in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří

1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.; Bereich/Abteilung: EU-Projekte; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DE; Telefon: +49 15208304380 Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 02/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Gemäß den gesetzlichen Regelungen. 5) Art und Umfang der Leistung: 1. Genese Insgesamt setzt sich die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří aus 22 Bestandteilen zusammen. 17 Bestandteile befinden sich auf der sächsischen Seite und fünf auf der tschechischen Seite des Erzgebirges. Die Bestandteile geben einen umfassenden Einblick in die Gewinnung und Aufbereitung der wichtigsten Rohstoffe. Sie dokumentieren die Bergbautechnologien der Hauptbergbauperioden bis zur Schließung der letzten Bergwerke um 1990. Gemeinsam vermitteln sie die Wahrnehmung einer vom Bergbau geprägten historischen Kulturlandschaft. Wesentliche Grundlage der Eintragung der grenzüberschreitenden Kulturlandschaft Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří in die UNESCO-Welterbeliste ist die vom Welterbekomitee beschlossene Erklärung zum außergewöhnlichen universellen Wert (Statement of Outstanding Universal Value, OUV). Der OUV liegt allen 22 Bestandteilen zugrunde. Neben den Bestandteilen repräsentieren sogenannte assoziierte Objekte in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří weitere wichtige Aspekte des montanhistorischen Erbes und spielen eine wichtige Rolle für ein umfassendes Bild der Entwicklungen auch über die Erzbergbaulandschaften hinausreichende Einflüsse des Bergbaus. Die assoziierten Objekte ergänzen so die zur Welterbestätte gehörenden 22 Bestandteile sowie die Geschichte des erzgebirgischen Bergbaus und ermöglichen eine umfassende Vermittlung des montanen Erbes. Im Unterschied zu den Welterbe-Bestandteilen tragen die assoziierten Objekte nicht zum OUV bei und gehören damit selbst nicht zum Welterbe. Auf dem langen Weg zur Ernennung der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zum UNESCO-Welterbe im Jahr 2019 wurde der erste Antrag zur Erlangung des Titels zurückgezogen und komplett überarbeitet. Die Überarbeitung des Antrags führte zu einer erheblichen Reduzierung der Bestandteile, die heute zum Welterbe gehören. Da die Bestandteile, die fortan nicht mehr zum Welterbe gehören sollten, dennoch den montanen Charakter der Region stärken, suchte man nach einer anderen Lösung. So wurde in der Mitgliederversammlung vom 28.11.2016 beschlossen, dass es sogenannte assoziierte Objekte in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří geben soll. Mit Beschluss der Mitgliederversammlung wurde festgelegt, dass die „[…] aus dem Welterbeantrag unmittelbar herausgelösten Bestandteile […] künftig als »assoziierte Bestandteile/Objekte« in die Präsentation und Vermarktung […] für die künftige UNESCO-Welterbestätte […]“ einfließen sollen. 2. Aktuelle Definition assoziierter Objekte Mit Antragstellung zur Aufnahme auf die Liste des UNESCO-Welterbes wurde im Managementplan 2013-2021 folgende Definition für Assoziierte Objekte festgehalten: Die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří ist eine geografische, historische und kulturelle Einheit, die durch eine 850-jährige Geschichte des Bergbaus geprägt ist. Über Jahrhunderte hinweg haben der Bergbau und die Hüttenindustrie den Charakter und die Form der Region geprägt. Der Einfluss des Bergbausystems beschränkte sich jedoch nicht nur auf die unmittelbar mit der Erzgewinnung verbundenen Orte, sondern beeinflusste auch Architektur, Kunst, Kultur und Wissenschaft sowie Wirtschaft, Politik und Gesellschaft der Region. Dieser nachhaltige Einfluss ist auch an einer Vielzahl von Orten in der Region zu spüren, die indirekt mit dem Thema Bergbau verbunden sind, wie z. B. die Bergbaufolgebetriebe, bergbaunahe und -nachgelagerte Industrien. Diese Einheiten spielen eine wichtige Rolle für das Gesamtverständnis der Entwicklung der Region und des weitreichenden Einflusses, den die Bergbauaktivitäten hatten. Sie sind Teil der Bergbaugeschichte der Region und ergänzen das Verständnis des nominierten Welterbegutes in seinem breiteren Kontext. Sie tragen zu einer umfassenden Interpretation des bergbaubezogenen Erbes der Region bei und werden als ergänzende Objekte zum Welterbegut betrachtet. Assoziierte Objekte der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří sind : - Bergarbeiterkrankenhaus Erlabrunn - Bestecke- und Silberwarenfabrik Wellner - Eisenhütte Schmalzgrube - Elite-Automobilwerk - Geotop Roter Kamm - Geotop Scheibenberg - Grüner Graben Pobershau - Herrenhaus Auerhammer - Jagdschloss Augustusburg - Kalkwerk Lengefeld - Kalkwerk Háj bei Loučná pod Klínovcem - Papiermühle Niederzwönitz - Porzellanfabrik Kahla, Zweigwerk Freiberg - Sachzeugen des Kunsthandwerks in Seiffen - Schloss Schwarzenberg - Schneeberger Floßgraben - St. Andreas Fundgrube/Weiße Erden Zeche - Sachzeugen des Steinkohlenbergbaus Oelsnitz/Erzgebirge - Wismut-Hauptverwaltung Chemnitz 3. Aufgabenstellung/Leistungsbeschreibung Die Ausschreibung teilt sich in zwei Hauptleistungen, die durch den Auftragnehmer umzusetzen sind: Teil 1: Evaluierung der Definition und Festlegung eines Kriterienkatalogs Teil 2: Überprüfung von potenziellen Objekten zwecks Eignung zur Aufnahme als weiteres assoziiertes Objekt in der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří, hier insbesondere die Bahnstecke Freiberg – Holzhau – Moldava - Most 3.1 Leistungsbeschreibung Teil 1: Das Thema der assoziierten Objekte soll einer Evaluierung unterzogen werden. Bisher gibt es 19 assoziierte Objekte, wovon 18 in Sachsen liegen. Die Begründung dieses Ungleichgewichts zwischen sächsischen und tschechischen assoziierten Objekten liegt vor allem in der Umstrukturierung des ersten Antrags für die Ernennung zum UNESCO-Welterbe. Die Grundlage für die Evaluierung bildet die im Managementplan (siehe Punkt 2) festgehaltene Definition von assoziierten Objekten. Ziel der Evaluierung soll es sein, die Definition zu überarbeiten, um das Thema der assoziierten Objekte gegenüber den eigentlichen Welterbe-Bestandteilen weiter abzugrenzen und Kriterien für die Neuaufnahme weiterer assoziierter Objekte festzulegen. Wichtig dafür ist das Verständnis, dass assoziierte Objekte nicht zum Welterbe gehören und damit nicht den Welterbe-Kriterien zugeordnet werden dürfen. Sie tragen damit auch nicht zum OUV bei. Der Fokus soll auf Qualität und nicht auf Quantität liegen, um vor allem auch das eigentliche Welterbe zu schützen. Assoziierte Objekte stehen exemplarisch für weitere Aspekte des montanhistorischen Erbes. Ziel muss ein klares Verständnis darüber sein, wie sich die assoziierten Objekte vom Welterbe unterscheiden, um im Umkehrschluss ein klares Bild davon zu haben, warum die Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří zum UNESCO-Welterbe gehört. Neben der Evaluierung der Definition sollen Kriterien aufgestellt werden, um die Eignung potenzieller neuer assoziierter Objekte prüfen zu können. Bei der Festlegung von Kriterien sollte es MUSS-Kriterien und KANN-Kriterien geben. Die MUSS-Kriterien sind als Voraussetzung zur Aufnahme als assoziiertes Objekt zu sehen. Beispiele für diese Kriterien wären: - Materielle Objekte, keine immateriellen Zeugnisse - Das Objekt steht unter Denkmalschutz (ggf. Landschaftsschutz) - Zustimmung zur Aufnahme durch den Eigentümer liegt vor - Klarer Bezug zum montanhistorischen Erbe der Region (z.B. Bergbaufolgeindustrie), aber in Ab-grenzung zum OUV der Welterbestätte - Der inhaltliche Bezug wird durch ein Objekt exemplarisch dargestellt, eine Dopplung ist zu ver-meiden. Ausnahme wären grenzüberschreitende Objekte. Die Auflistung der MUSS-Kriterien ist als noch nicht abgeschlossen zu betrachten. Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, diese Kriterienvorschläge zu überprüfen. Daneben sollen noch weitere Aspekte überprüft werden, die ggf. als KANN-Kriterien in die Bewertung einfließen. Weitere Aspekte könnten sein: Nutzung der Objekte (Museum etc.), Eignung für eine touristische Einbettung, thematische Gliederung der Objekte (z.B. Bergbaufolgeindustrie, Zulieferindustrie), etc.. Das Ergebnis soll nach Erarbeitung durch den Auftraggeber vor einem Bewertungsgremium und zusammen mit Teil 2 im Rahmen einer Konferenz vorgestellt werden. Die finale Entscheidung über das Ergebnis trifft die Bilaterale Steuerungsgruppe der Grenzüberschreitenden Welterbestätte Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří, die für die Entscheidung ggf. ICOMOS als beratendes Gremium für Welterbestätten hinzuziehen kann. Für die Erbringung der Leistungsposition 1 steht ein Zeitraum von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung zur Verfügung. Der späteste Abgabetermin ist der 30. April 2026. Anschließend wird gemeinsam zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt, wann die Vorstellung vor dem Bewertungsgremium stattfinden soll. 3.2 Leistungsbeschreibung Teil 2: Nachdem das Bewertungsgremium dem Kriterienkatalog zugestimmt hat, soll folgendes Objekt auf seine Eignung zur Aufnahme als weiteres assoziiertes Objekt überprüft werden: Bahnstrecke Freiberg - Moldava - Most Zur Bewertung zählt auch eine Darstellung zum Objekt und seinen Besonderheiten im historischen Kontext selbst. Anschließend sollen die im Teil 1 definierten Kriterien angewendet und eine Bewertung vorgenommen werden. Das Ergebnis ist eine Beurteilung darüber, ob das vorgeschlagene Objekt als weiteres assoziiertes Objekt der Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří aufgenommen werden soll. Für die Erbringung der Leistungsposition 2 hat der Auftragnehmer nach der Zustimmung des Teil 1 4 Wochen Zeit. Der späteste Abgabetermin ist der 12. Juni 2026. 4. Fristen Für das Vergabeverfahren sieht der Auftraggeber folgende Fristen vor: • Frist für die Angebotsabgabe: 16.3.2026, 13:00 Uhr • Bindefrist: 30.4.2026 • Leistungsfrist Teil 1: 30.4.2026 • Leistungsfrist Teil 2: 12.6.2026 5. Honorarangebot Anzubieten ist ein Pauschalhonorar, getrennt für die Leistungen der Teile 1 und 2. In das Pauschalhonorar sind sämtliche Leistungen, Nebenleistungen und Nebenkosten einzukalkulieren, insbesondere: • Sämtliche Korrekturschleifen • Übersetzungsleistungen deutsch-tschechisch • sämtliche Fahrtkosten • Kosten für Druck und Bindung sowie Präsentation Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.; Straße, Hausnummer: Adam-Ries-Straße 16; Postleitzahl: 09456; Ort: Annaberg-Buchholz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ende: 12.06.2026, Ende der Frist Teil 1: 30.04.2026 und Teil 2: 12.06.2026 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3337712/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 16.03.2026, 13:00 Uhr; Bindefrist: 30.04.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Rechnungen sind postalisch zu erstellen an: Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V. Interreg "Die Eisenbahn verbindet!", z.Hd. Frau Seyfert Adam-Ries-Straße 16 09456 Annaberg-Buchholz Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Es gilt das Zahlungsziel von 31 Kalendertagen. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Auftraggeber stellt folgende Eignungskriterien auf: • Kurz-Lebenslauf des vorgesehenen Sachbearbeiters (inkl. beruflicher Qualifikation), mindestens 1 Referenzprojekt, das inhaltlich vergleichbar ist (z. B. Evaluierung/Kriterienentwicklung im Bereich Kulturerbe/Denkmalpflege/Industriekultur oder museale/denkmalfachliche Bewertungsverfahren mit UNESCO-Welterbe-Kontext), ab-geschlossen nicht vor dem 1.1.2018. Für die Referenzleistung ist anzugeben: Auftraggeber, Leistungsinhalt, Zeitraum, Ansprechpartner, kurzer Ergebnisnachweis (z. B. Be-richt/Katalog/Präsentation). • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB und dass der Bieter nicht zu dem Personenkreis gehört, der von den sogenannten „Russland-Sanktionen“ der Europäischen Union und der Bunderepublik Deutschland betroffen ist. Zuschlagskriterien: Im Folgenden stellt der Auftraggeber die von ihm vorgesehenen Zuschlagskriterien dar. Zuschlagskriterium Honorar: 50 % Für das Kriterium „Honorar“ gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Gesamthonorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktbewertung für die dazwischenliegenden Gesamthonorare erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Zuschlagskriterium „Umgang mit den Herausforderungen der zu erbringenden Leistungen“: 50 % Der Auftraggeber bildet weiterhin das Zuschlagskriterium „Umgang mit den Herausforderungen der zu erbringenden Leistungen“. Bei der Leistungserbringung kommen im Hinblick auf die Bahnstrecke (Freiberg - Moldava - Most) mehrere Herausforderungen zusammen, z.B. historischer Kontext, eine komplexe Genehmigungs-/Widmungs- bzw. Eigentümer- und Zuständigkeitslage über Ländergrenzen hinweg, enge Zeitfenster und die Notwendigkeit, Ergebnisse für Gremien/Stakeholder überzeugend aufzubereiten. Der Auftraggeber möchte sich in diesem Vergabeverfahren einen Eindruck davon verschaffen, wie der der Bieter mit diesen Herausforderungen umgehen wird. Zu diesem Zweck hat der Bieter mit seinem Angebot eine Darstellung einzureichen, die auf folgende Fragestellung eingeht: Wie stellt der Bieter methodisch sicher, dass „assoziierte Objekte“ klar vom Welterbe (insb. OUV/Kernbestand) abgegrenzt werden und es nicht zu Vermischungen der Kategorien kommt (Leistungsteil 1)? Wie stellt der Bieter sicher, dass die von ihm entwickelte Abgrenzung (Definition/Kriterien) in der Anwendung - insbesondere bei Grenzfällen wie der Bahnstrecke (Freiberg - Moldava - Most) - zu konsistenten, nachvollziehbaren und für Gremien/Stakeholder verständlich begründeten Ergebnissen führt (Leistungsteil 2)? Form, Aufbau und Umfang der Darstellung sind dem Bieter überlassen. Zur Verdeutlichung seines Vorgehens kann der Bieter auch auf Projekte eingehen, die er in der Vergangenheit betreut hat und bei denen sich ähnliche Schwierigkeiten gestellt haben. Die Wertung der Zuschlagskriterien ist den beigefügten Vergabeunterlagen zu entnehmen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Projektmanagement (außer im Bauwesen)

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Score-Details
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt5

Lead-Status

Auftraggeber

Welterbe Montanregion Erzgebirge e. V.

09456 Annaberg-Buchholz

Quelle
bekanntmachungsservice_opendata
Externe ID
25027758
Veröffentlicht
23.02.2026