Rahmenvertrag von Design- und Produktionsleistungen für Print und Digital für die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
- Wer?
- Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
- Wo?
- 01069 Dresden, Deutschland
- Wert?
- 1 Los
- Frist?
- 30.03.2026(noch 1 Tage)
- Wie?
- de-vol
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de d) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag von Design- und Produktionsleistungen für Print und Digital Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Erstellung und Anpassung grafischer Kommunikationsmittel für Digital- und/oder Printkampagnen unter Berücksichtigung des bestehenden Corporate Designs der SAENA. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von 6 Monaten fest abgeschlossen. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist in Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Sofern mehrere Nachunternehmer eingesetzt werden, bietet sich eine übersichtliche Darstellung über Art und Umfang der Leistung an.
Beschreibung
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH; Straße, Hausnummer: Pirnaische Str.
9; Postleitzahl: 01069; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de; Internetadresse: https://www.saena.de/; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o.
b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag von Design- und Produktionsleistungen für Print und Digital Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Erstellung und Anpassung grafischer Kommunikationsmittel für Digital- und/oder Printkampagnen unter Berücksichtigung des bestehenden Corporate Designs der SAENA.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH; Straße, Hausnummer: Pirnaische Str.
9; Postleitzahl: 01069; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf.
Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von 6 Monaten fest abgeschlossen.
Auf Verlagen des AG, welches dem AN spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform zugegangen sein muss, verlängert sich die Laufzeit um weitere 18 Monate („Verlängerte Laufzeit“).
Auf ein weiteres Verlangen des AG, welches dem AN spätestens zwei Monate vor Ende der Verlängerten Vertragslaufzeit in Textform zugegangen sein muss, verlängert sich die Laufzeit um weitere zwei Jahre.
Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge an Leistungen.
Der Beginn der Zusammenarbeit ist für Mai 2026 vorgesehen.
Der Rahmenvertrag soll eine maximale Laufzeit von vier Jahren haben und spätestens zum 10.05.2030 enden.
h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt.
i) Angebotsfrist: 31.03.2026, 09:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen in Textform nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie, max.
1 Jahr alt).
Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw.
-ummeldung einzureichen.
Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.
Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
3) Angaben zu 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber auf dem Fachgebiet: • Gestaltung bzw.
Kommunikationsdesign aktueller und zielgruppenorientierter Kommunikations- und Werbemittel für digitale und Printmedien • Konzeptentwicklung für Corporate Design, Kommunikation, Markenstrategie oder ähnliches mit inhaltlichem Bezug zur Leistungsbeschreibung Bitte beschränken Sie die Angaben pro Referenz auf maximal 5 DIN A4 Seiten.
4) Alternativ zu verstehenden Forderungen (1-2, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist.
Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechti-gung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung.
Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmel-dung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen.
Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen.
Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen.
d.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbind-lich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist in Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen.
Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
Sofern mehrere Nachunternehmer eingesetzt werden, bietet sich eine übersichtliche Darstellung über Art und Umfang der Leistung an.
Referenzen und weitere Nachweise sind nur dann erforderlich, wenn der Nachunternehmer wesentliche Leistungen im Sinne der Ausschreibung übernimmt – z.
B.
grafische Gestaltung, Konzeptentwicklung oder CD-Umsetzung.
Reine Druckdienstleister, die keine eignungskritische Leistung erbringen, gelten nicht als Nachunternehmen, sofern die Leistung klar abgegrenzt werden kann und die Verantwortung für die Leistungserbringung beim AN bleibt.
m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Design/ Gestaltung.
Lose (1)
Los LOT-0000: Rahmenvertrag von Design- und Produktionsleistungen für Print und Digital für die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH; Straße, Hausnummer: Pirnaische Str. 9; Postleitzahl: 01069; Ort: Dresden; Land: Deutschland; E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de; Internetadresse: https://www.saena.de/; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag von Design- und Produktionsleistungen für Print und Digital Die zu erbringenden Leistungen beinhalten die Erstellung und Anpassung grafischer Kommunikationsmittel für Digital- und/oder Printkampagnen unter Berücksichtigung des bestehenden Corporate Designs der SAENA.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH; Straße, Hausnummer: Pirnaische Str. 9; Postleitzahl: 01069; Ort: Dresden; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: nicht angegeben; Ende: nicht angegeben; Der Rahmenvertrag wird für einen Zeitraum von 6 Monaten fest abgeschlossen. Auf Verlagen des AG, welches dem AN spätestens zwei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform zugegangen sein muss, verlängert sich die Laufzeit um weitere 18 Monate („Verlängerte Laufzeit“). Auf ein weiteres Verlangen des AG, welches dem AN spätestens zwei Monate vor Ende der Verlängerten Vertragslaufzeit in Textform zugegangen sein muss, verlängert sich die Laufzeit um weitere zwei Jahre. Es besteht keine Verpflichtung zur Abnahme einer Mindestmenge an Leistungen. Der Beginn der Zusammenarbeit ist für Mai 2026 vorgesehen. Der Rahmenvertrag soll eine maximale Laufzeit von vier Jahren haben und spätestens zum 10.05.2030 enden. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 31.03.2026, 09:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen in Textform nach §§ 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Angebotes ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zu 3 wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber auf dem Fachgebiet: • Gestaltung bzw. Kommunikationsdesign aktueller und zielgruppenorientierter Kommunikations- und Werbemittel für digitale und Printmedien • Konzeptentwicklung für Corporate Design, Kommunikation, Markenstrategie oder ähnliches mit inhaltlichem Bezug zur Leistungsbeschreibung Bitte beschränken Sie die Angaben pro Referenz auf maximal 5 DIN A4 Seiten. 4) Alternativ zu verstehenden Forderungen (1-2, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechti-gung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmel-dung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. d. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbind-lich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist in Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Sofern mehrere Nachunternehmer eingesetzt werden, bietet sich eine übersichtliche Darstellung über Art und Umfang der Leistung an. Referenzen und weitere Nachweise sind nur dann erforderlich, wenn der Nachunternehmer wesentliche Leistungen im Sinne der Ausschreibung übernimmt – z. B. grafische Gestaltung, Konzeptentwicklung oder CD-Umsetzung. Reine Druckdienstleister, die keine eignungskritische Leistung erbringen, gelten nicht als Nachunternehmen, sofern die Leistung klar abgegrenzt werden kann und die Verantwortung für die Leistungserbringung beim AN bleibt. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Design/ Gestaltung
Dokumente (1)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
01069 Dresden
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 25057406
- Veröffentlicht
- 02.03.2026