Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
- Wer?
- Landesamt für Umwelt
- Wo?
- Brandenburg, Deutschland
- Wert?
- 1 Los
- Frist?
- —
- Wie?
- 32014L0024
Keine spezifischen Leistungen erkannt — Quelldokumente prüfen
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen durch die beauftragte Person oder Firma in vollem Umfang selbst.
Beschreibung
Die hier inkludierten Libellenarten sind Bestandteil der Anhänge der FFH-Richtlinie (Anhang II & IV).
Für diese Arten müssen die Länder Daten über den Erhaltungszustand an das Bundesamt für Naturschutz liefern.
Diese Daten sind dann Grundlage/Bestandteil des nationalen Berichts an die EU.
Die Daten müssen in jedem Berichtspflichtzeitraum neu erhoben werden.
Die Stichprobenflächen sind in den beiliegenden Shape-Dateien verortet und benannt.
Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen durch die beauftragte Person oder Firma in vollem Umfang selbst.
Die Einbeziehung von nicht bereits im Angebot genannten und als geeignet nachgewiesenen Unterauftragnehmern ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Bitte beachten Sie die mit den übrigen Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung hinsichtlich der erschöpfenden Darstellung des hier ausgeschriebenen Auftrags..
Unvollständige Daten
- !Keine Abgabefrist bekannt
Lose (1)
Los LOT-0001: Landesweites Libellen Monitoring nach FFH (2026-2030)
Der Leistungsbereich besteht aus folgenden Teilleistungen: 1. Für das Libellen-Monitoring sind folgende Teilaufgaben zu erbringen: - Durchführung der Freilandarbeiten, Bewertung der Stichproben nach vorgeschriebener Methodik (BfN Skript 480) - Zusammenstellung der Ergebnisse in artspezifischen Gutachten - Eintragung der Ergebnisse in das MBCS-FFH-Modul. - Repräsentative Fotodokumentation der Untersuchungsgebiete und ihrer Habitatqualität - Bei Negativnachweisen: Beschreibung des aktuellen Habitatzustands und Angaben zu möglichen Ursachen für ein Erlöschen der Population oder zu Nachweisproblemen. - Formulierung von Aussagen zu erforderlichen Schutz-, Pflege und Entwicklungsmaßnahmen. - Zusammenfassung und Darstellung aller Sachverhalte und Ergebnisse in einem Gutachten als Grundlage für das FFH-Monitoring der einzelnen Libellenarten im Land Brandenburg. Ein digitaler Zwischenbericht und der Endbericht für die einzelnen Libellenarten sind jeweils zum 30.11. des jeweiligen Jahres einzureichen. Das abgeschlossene Werk ist dem Auftraggeber in elektronischer Form als PDF-Datei und Word (docx)-Datei zu übergeben. Von gedruckten Berichten ist abzusehen. Die digitalen Erfassungsdaten sind in vorgegebener Form zusammen mit den Berichten zu übersenden. Die Basis der Rahmenvereinbarung besteht aus: 2. Option in 2030: Kann nur ausgelöst werden bei verfügbaren Haushaltsmitteln Auswertung der FFH-Daten der Libellenarten hinsichtlich der Verbreitung und Gefährdung als Vorbereitung des FFH-Berichts 3. Vorgabe zur Methodik Libelleneerfassung 4. Fachliche Begleitung von Artenschutzmaßnahmen anlassbezogen auf Bedarfsmeldung vom AG 5. Datenprüfung/Eingabe, MP, Gutachten, MBCS 6. Abstimmung mit dem AG, schriftliche Berichtserstattung 7. Workshops und interne Schulungen Die in den Vergabeunterlagen bereitgestellten, erschöpfend dargestellten Leistungen des hier ausgeschriebenen Auftrags, sollen mittels eines Abrufsformular abgerufen werden. - Der Abruf der Leistung beginnt mit der ersten erbrachten Leistung. Abrufformulare und Abschlagsrechnungen können einmal im Quartal eingereicht werden. - Zum Beginn eines jeden Jahres wird ein grober Arbeitsplan (Anzahl der Kartiertage und Gewässer, Thema und Aufwand für Beratungsleistungen) zwischen AN und AG festgelegt. Aktuelle und dringliche Beratungsbedarfe werden jederzeit kommuniziert. - Der AN kommuniziert im Voraus den Arbeitsaufwand je Gewässer, Art und Beratungsthematik. Das Abrufformular enthält das Datum, den Ort, Gewässernamen, die Art sowie eine Angabe der durchgeführten Arbeiten (Monitoring Arten, Vor-Ort-Termin oder Beratungsleistung). - Die Abrechnung und Auszahlung erfolgt je nach Bedarf einmal im Quartal oder spätestens am Ende des Kalenderjahres mit einer Gesamtrechnungsstellung zum 01.12. des jeweiligen Jahres. Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgende Höchstwerte in Bezug auf das Auftragsvolumen: - 2026: 129.300 EUR Brutto - 2027: 138.450 EUR Brutto - 2028: 136.500 EUR Brutto - 2029: 16.700 EUR Brutto - Option 2030: 21.300 EUR Brutto Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Der Beginn zum 09.05.2026 berücksichtigt den plangemäß frühesten Leistungsbeginn bei regulärem Verfahrensablauf und Auftragserteilung zum letztmöglichen Zeitpunkt innerhalb der Bindefrist. Sofern die Prüfung und Wertung der Angebote und der allgemeine Verfahrensablauf es ermöglichen, soll der Zuschlag so früh wie möglich erteilt werden, sodass der Auftragsbeginn auch auf einen Termin vor dem 09.05.2026 fallen kann.
Dokumente (1)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Landesamt für Umwelt
Mainz
- Quelle
- bekanntmachungsservice_opendata
- Externe ID
- 4504781e-65db-4c99-bcd5-e641725576f4
- Veröffentlicht
- 02.03.2026