Gigabitausbau LDS
- Wer?
- Landkreis Dahme-Spreewald
- Wo?
- Dahme-Spreewald, Deutschland
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 24.04.2024(abgelaufen vor 710 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET SÜD befindlichen Städte und Gemeinden (Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, der Gemeinde Märkische Heide, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau sowie der Gemeinde Heideblick) umgesetzt werden. Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Vor der Beantragung der Fördermittel wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Investitionen den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten ohne staatliche Förderung ermöglichen. Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2. 0 (Gigabit-RL 2.
Beschreibung
Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET SÜD befindlichen Städte und Gemeinden (Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, der Gemeinde Märkische Heide, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau sowie der Gemeinde Heideblick) umgesetzt werden.
Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern.
Vor der Beantragung der Fördermittel wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Investitionen den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten ohne staatliche Förderung ermöglichen.
Im Ergebnis wurden nach derzeitigem Stand ca.
11.390 Adressen in Form privater Anschlussnehmer, Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie sozioökonomische Schwerpunkte als förderfähig identifiziert.
In den Anlagen zur Leistungsbeschreibung sind eine Übersichtskarte zum Projektgebiet und die zur geförderten Erschließung voraussichtlichen Adressen beigefügt.
Erfahrungsgemäß kann die Anzahl der förderfähigen Adressen im Verfahrensverlauf auch noch größeren Schwankungen nach unten unterworfen sein.
Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) sind im Rahmen geförderter Projekte, Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) für alle Teilnehmer im Projektgebiet zu gewährleisten.
Diese Zielbandbreite wird als erreicht betrachtet, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das Projektgebiet Süd vor.
Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Geschätzte Förderung für den Glasfaserausbau im Projektgebiet Süd: 129.321.000,00 EURO Ende des Durchführungszeitraumes ist zwingend der 31.12.2028 Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET NORD befindlichen Städte und Gemeinden (Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde, Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen) umgesetzt werden.
Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern.
Es wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Investitionen den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten ohne staatliche Förderung ermöglichen.
Im Ergebnis wurden nach derzeitigem Stand ca.
5.157 Adressen in Form privater Anschlussnehmer, Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie sozioökonomische Schwerpunkte als förderfähig identifiziert.
In den Anlagen zur Leistungsbeschreibung sind eine Übersichtskarte zum Projektgebiet und die zur geförderten Erschließung voraussichtlichen Adressen beigefügt.Erfahrungsgemäß kann die Anzahl der förderfähigen Adressen im Verfahrensverlauf auch noch größeren Schwankungen nach unten unterworfen sein.
Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) sind im Rahmen geförderter Projekte, Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) für alle Teilnehmer im Projektgebiet zu gewährleisten.
Diese Zielbandbreite wird als erreicht betrachtet, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird.
Dem Landkreis liegen für das Projektlos Nord noch keine vorläufigen Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor.
Die Antragstellung soll im Mai 2024 wieder möglich sein.
Sollte wider Erwarten kein vorläufiger Förderbescheid ergehen, behält sich die Vergabestelle die Teilaufhebung der Ausschreibung bezüglich Los 2 - Projektgebiet Nord ausdrücklich vor.
Geschätzte Förderung für den Glasfaserausbau im Projektgebiet Süd: 46.413.000,00 EURO Ende des Durchführungszeitraumes ist zwingend der 31.12.2028.
Ausschreibung (offenes Verfahren) in Deutschland durch Landkreis Dahme-Spreewald: Gigabitausbau LDS. Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET SÜD befindlichen Städte und Gemeinden (Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, der Gemeinde Märkische Heide, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau sowie der Gemeinde Heideblick) umgesetzt werden. Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Verfahrensart: neg-w-call. FTTH-Bezug: glasfaser, breitband, gigabit, gigabitausbau.
Lose (2)
Los 1: Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgt
Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET SÜD befindlichen Städte und Gemeinden (Amt Unterspreewald, Amt Lieberose/Oberspreewald, der Gemeinde Märkische Heide, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau sowie der Gemeinde Heideblick) umgesetzt werden. Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Vor der Beantragung der Fördermittel wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Investitionen den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten ohne staatliche Förderung ermöglichen. Im Ergebnis wurden nach derzeitigem Stand ca. 11.390 Adressen in Form privater Anschlussnehmer, Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie sozioökonomische Schwerpunkte als förderfähig identifiziert. In den Anlagen zur Leistungsbeschreibung sind eine Übersichtskarte zum Projektgebiet und die zur geförderten Erschließung voraussichtlichen Adressen beigefügt. Erfahrungsgemäß kann die Anzahl der förderfähigen Adressen im Verfahrensverlauf auch noch größeren Schwankungen nach unten unterworfen sein. Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) sind im Rahmen geförderter Projekte, Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) für alle Teilnehmer im Projektgebiet zu gewährleisten. Diese Zielbandbreite wird als erreicht betrachtet, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das Projektgebiet Süd vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Geschätzte Förderung für den Glasfaserausbau im Projektgebiet Süd: 129.321.000,00 EURO Ende des Durchführungszeitraumes ist zwingend der 31.12.2028
Los 2: Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgt
Im Rahmen der in den Vergabeunterlagen benannten förderrechtlichen und technischen Vorgaben soll die Planung, der Ausbau und der Betrieb eines hochleistungsfähigen Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten der im PROJEKTGEBIET NORD befindlichen Städte und Gemeinden (Bestensee, Eichwalde, Groß Köris, Halbe, Heidesee, Königs Wusterhausen, Märkisch Buchholz, Mittenwalde, Münchehofe, Schönefeld, Schulzendorf, Schwerin, Teupitz, Wildau, Zeuthen) umgesetzt werden. Ziel ist es, die Planung, den Bau und den mindestens sieben Jahre währenden Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunftsfähigen und konvergenten Gigabitnetzes und die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Ausbaugebiet zu fördern. Es wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob bestehende oder geplante Investitionen den Breitbandausbau in den betreffenden Gebieten ohne staatliche Förderung ermöglichen. Im Ergebnis wurden nach derzeitigem Stand ca. 5.157 Adressen in Form privater Anschlussnehmer, Unternehmen und Gewerbebetriebe sowie sozioökonomische Schwerpunkte als förderfähig identifiziert. In den Anlagen zur Leistungsbeschreibung sind eine Übersichtskarte zum Projektgebiet und die zur geförderten Erschließung voraussichtlichen Adressen beigefügt.Erfahrungsgemäß kann die Anzahl der förderfähigen Adressen im Verfahrensverlauf auch noch größeren Schwankungen nach unten unterworfen sein. Gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) sind im Rahmen geförderter Projekte, Bandbreiten von einem Gigabit/s symmetrisch (Zielbandbreite) für alle Teilnehmer im Projektgebiet zu gewährleisten. Diese Zielbandbreite wird als erreicht betrachtet, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Dem Landkreis liegen für das Projektlos Nord noch keine vorläufigen Förderbescheide des Bundes und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) vor. Die Antragstellung soll im Mai 2024 wieder möglich sein. Sollte wider Erwarten kein vorläufiger Förderbescheid ergehen, behält sich die Vergabestelle die Teilaufhebung der Ausschreibung bezüglich Los 2 - Projektgebiet Nord ausdrücklich vor. Geschätzte Förderung für den Glasfaserausbau im Projektgebiet Süd: 46.413.000,00 EURO Ende des Durchführungszeitraumes ist zwingend der 31.12.2028
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Landkreis Dahme-Spreewald
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 199465-2024
- Veröffentlicht
- 04.04.2024