Gigabitausbau LK Ostprignitz-Ruppin
- Wer?
- Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat
- Wo?
- Ostprignitz-Ruppin, Deutschland
- Wert?
- 2 Lose
- Frist?
- 01.04.2024(abgelaufen vor 734 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
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Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden. Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs. Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt.
Beschreibung
Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden.
Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr.
Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor.
Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden.
Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs.
1 VgV.
Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen.
Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt.
Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab.
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können.
Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes.
Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m.
den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt.
Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden.
Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr.
Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor.
Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden.
Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs.
1 VgV.
Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen.
Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt.
Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab.
Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können.
Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes.
Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m.
den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt..
Ausschreibung (offenes Verfahren) in Deutschland durch Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat: Gigabitausbau LK Ostprignitz-Ruppin. Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Verfahrensart: neg-w-call. FTTH-Bezug: breitband, gigabit, gigabitausbau.
Lose (2)
Los 1: Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppi
Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden. Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs. 1 VgV. Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt. Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt.
Los 2: Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppi
Die erste große, vom Landkreis veranlasste Fördermaßnahme nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" konnte im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erfolgreich abgeschlossen werden. Nunmehr geht es in einem zweiten Schritt um den flächendeckenden Aufbau von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" mit zuverlässigen Bandbereiten von 1 Gigabit/s symmetrisch oder mehr. Dem Landkreis liegen hierfür vorläufige Förderbescheide des Bundes und der Investiti-onsbank des Landes Brandenburg (ILB) für das östliche und das westliche Kreisgebiet vor. Diese werden im vorliegenden Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellt. Es ist mithin ein östliches und westliches Gebietslos gebildet worden. Die Bieter können sich auf eines der beiden Lose oder auf beide Lose bewerben und Angebote einreichen, § 30 Abs. 1 VgV. Aus fördermittelrechtlichen Gründen sind die Angebote für beide Lose bitte strikt getrennt zu erstellen, zu kalkulieren und einzureichen. Es findet auch eine ge-sonderte Bewertung für jedes der beiden Lose statt. Bitte geben Sie daher nach Losen getrennte Teilnahmeanträge und Angebote ab. Die Ausschreibung hat die Gewährung von Geldzuwendungen an private TK-Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zum Ziel, damit diese eine bedarfsgerechte Gigabitnetzversorgung im Ausbaugebiet aufbauen und aufrechterhalten können. Trotz der Zuwendungen trägt damit der ausgewählte Bieter ein unternehmerisches Risiko an dem Aufbau und Betrieb des Breitbandnetzes. Die Vergabestelle führt daher ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Verhandlungsverfahren nach den Regelungen der KonzVgV i.V.m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch, auch wenn es sich in der vorliegenden Konstellation (Vergabe von Fördermitteln) nicht um einen typischen, vergaberechtlichen "Beschaffungsgegenstand" der öffentlichen Hand handelt.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Landkreis Ostprignitz-Ruppin - Der Landrat
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 137278-2024
- Veröffentlicht
- 06.03.2024