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Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung d. d. Gemeinde Frickingen

Wer?
Gemeinde Frickingen
Wo?
Frickingen, Baden-Württemberg
Wert?
Frist?
Wie?
oth-mult
Leistungen:
NetzplanungAusführungsplanungDokumentationWartung
Materialien:
Glasfaser
NGA-NetzNetzplanung2 Gigabitim Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati

Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um das Vorhaben zu fi-nanzieren, hat die Gemeinde Frickingen im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre-publik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt. Ergänzend hat die Gemeinde Frickingen ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi-gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi-nanzierung)“ beantragt. Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfü-gung stellen. die folgenden Verpflichtungen: - Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.

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Beschreibung

Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen.

Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächende-ckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden.

Um das Vorhaben zu fi-nanzieren, hat die Gemeinde Frickingen im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre-publik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung zum Ausbau der Grauen Flecken beantragt.

Dazu liegt der entsprechende Zuwendungsbescheid des Bundes in vorläufiger Höhe vor.

Ergänzend hat die Gemeinde Frickingen ebenfalls eine Kofinanzierung im Rahmen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi-gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfi-nanzierung)“ beantragt.

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, geeignete Bieter zu identifizieren, welche spätestens ab März 2028 marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im ausgeschriebenen Projektgebiet zur Verfü-gung stellen.

Gemäß den Angaben im vorläufigen Zuwendungsbescheid muss der Baubeginn bis spätestens 29.12.2023 erfolgen.

Der Konzessionsnehmer hat den Auftrag, ein funktionsfähiges Netz zu planen und zu errichten.

Dabei soll er – soweit vorhanden – sein eigenes Netz sowie vorhandene öffentliche Infrastruktur also Grundlage nutzen bzw.

– wenn wirtschaftlich sinnvoll – Netzteile Dritter anmieten.

Der jeweilige Netzbetreiber erhält hierbei das folgende Recht bzw.

die folgenden Verpflichtungen: - Eine entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten - Aktive Komponenten zu installieren - Das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben - Gegenüber örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z.B.

Fernsehen) zu markt-üblichen Konditionen anzubieten - Zu marktüblichen Konditionen Vorleistungsprodukte auf Open-Access Basis bereitzustellen.

Der beauftragte Konzessionsnehmer plant, errichtet und betreibt die erforderlichen passiven und aktiven Netzinfrastrukturen, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten notwendig sind.

Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen - zur Netzplanung (inkl.

Genehmigungs- und Ausführungsplanung).

- zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen.

- zum dauerhaften Betrieb des Netzes.

Der Konzessionsnehmer übernimmt alle in diesem Zusammenhang stehenden Pflichten, um den Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können.

Diese sind unter anderem: - die Herstellung der geforderten Breitbandversorgung.

- die Wartung und Unterhaltung des Netzes.

- die Dokumentation des Netzes.

Der Konzessionsnehmer hat die Angaben nach §6 Abs.

2 Gigabit-Rahmenregelung zu machen: - Angaben zur Zuverlässigkeit und den unter § 1 genannten Netzparametern der zu errichtenden Infrastruktur - die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Vorleistungsprodukte - alle zu erwartenden Einnahmen aus der Vermarktung der Endkundenprodukte - nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote, - die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs gemäß § 9 und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise Die Zweckbindungsfrist der Förderung in Höhe von 7 Jahren ab Vorlage des Verwendungsnachweises entspricht auch der Erstlaufzeit für den Betrieb.

Der Ausbau auf die Zielversorgung wird im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes sowie einer Ko-Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg gefördert.

Dementsprechend sind die Bestimmungen des Bundes und des Landes einzuhalten.

Dementsprechend muss zur Versorgung die FTTB-Technologie eingesetzt werden.

Darüber hinaus ist beim Ausbau das Material- und Faserkonzept des Bundes zu beachten, welches unter anderem die Herstellung von durchgeschalteten Glasfasern vom zentralen Technikstandort (GF-HVt/PoP) bis zum Übergabepunkte im Gebäude vorsieht (Den Link zum Download der entsprechenden Merk- und Hinweisblätter entnehmen Sie bitte dem Zuwendungsbescheid).

Entsprechend der Richtlinie zum Bundesförderprogramm ist eine zuverlässige Zielversorgung aller Teilnehmer im Ausbaugebiet mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s für Haushalte und Gewerbetreibende durch den Konzessionsnehmer zu gewährleisten.

Des Weiteren hat der Konzessionsneh-mer gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern die Verpflichtung, ent-sprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

Diese umfassen insbesondere Telefonie, Internet, Fernsehen und Kombiverträge.

Dazu sind im Rahmen der verbindlichen Angebotsabgabe vom Bieter marktübliche und dauerhaft gültige Konditionen für die Verträge für Endkunden und Drittanbieter anzubieten.

Sollte gegebenenfalls eine Kollokation zur Versorgung der Endkunden mit Telekommunikationsdiensten erforderlich sein, so ist dies Sache des Konzessionsnehmers.

In Einklang mit § 8 der NGA-Rahmenregelung sowie den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau hat der Konzessionsnehmer einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten.

Unabhängig von der Technik gilt diese Verpflichtung für alle Net-ze, die durch eine Zuwendung gefördert werden, sowie unabhängig von Veränderungen der Eigen-tumsverhältnisse, der ....

AI

Vergabeergebnis in Frickingen, Baden-Württemberg durch Gemeinde Frickingen: Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung d. d. Gemeinde Frickingen. Die Gemeinde Frickingen plant, alle Bürger im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikati-onsdiensten zu versorgen. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines flächende-ckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Zuschlag an: TeleData GmbH in Bietergemeinschaft mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG. Vertragswert: 4.819.998 €. Verfahrensart: oth-mult. FTTH-Bezug: glasfaser, fttb, breitband, gigabit, gigabitausbau, telekommunikation, pop, netzplanung, dokumentation.

Unvollständige Daten

  • !Keine Abgabefrist bekannt
  • !Keine Lose erkannt
Dokumente (2)
Vergaben (1)

TeleData GmbH in Bietergemeinschaft mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Vergeben am: 23.02.2024

TED award notice 115358-2024 (subtype 32)

4.819.998,00 €

100% Konfidenz
Score-Details
Telekommunikationskontext erkannt+20
Breitband-Förderbezug erkannt+20
CPV-Code Telekommunikation/Energie+15
Netzkomponenten erkannt (PoP, Backbone, Hausanschluss)+15
Netzplanung / Trassenplanung erkannt+5
Kommunaler oder Zweckverbands-Auftraggeber+10
Zuschlag oder Gewinner vorhanden+5
Dokument / LV vorhanden+5
Gesamt95

Lead-Status

Auftraggeber

Gemeinde Frickingen

Quelle
ted_api
Externe ID
115358-2024
Veröffentlicht
23.02.2024