Errichtung NGA-Netz mit Hausanschlussmanagement in Sternenfels, Heimsheim u.a. - Cluster 2 Ost
- Wer?
- Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
- Wo?
- Rohrleitungen, Baden-Württemberg
- Wert?
- 5 Lose
- Frist?
- 15.03.2024(abgelaufen vor 752 Tagen)
- Wie?
- neg-w-call
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Beschreibung
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw.
der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw.
des landkreisweiten Backbones des Enzkreises.
Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden.
Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben.
Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen.
In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 1 Stadt Heimsheim: - ca.
17,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca.
1,4 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca.
173 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca.
3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca.
21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog.
„grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren.
Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog.
Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Kieselbornn Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw.
der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw.
des landkreisweiten Backbones des Enzkreises.
Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden.
Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben.
Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen.
In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 2 Gemeinde Kieselbronn: - ca.
9,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca.
0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca.
108 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca.
3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca.
21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog.
„grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren.
Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog.
Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Neulingen Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw.
der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw.
des landkreisweiten Backbones des Enzkreises.
Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden.
Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben.
Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen.
In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 3 Gemeinde Neulingen: - ca.
28,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca.
4,3 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca.
343 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca.
4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca.
32 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog.
„grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren.
Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog.
Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Niefern-Öschelbronn.
Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw.
der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw.
des landkreisweiten Backbones des Enzkreises.
Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden.
Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben.
Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen.
In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 4 Gemeinde Niefern-Öschelbronn: - ca.
31,4 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca.
0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca.
439 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca.
6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca.
38 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog.
„grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren.
Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog.
Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Sternenfels Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw.
der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw.
des landkreisweiten Backbones des Enzkreises.
Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung.
Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.
Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen.
Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden.
Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen.
Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen.
Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt.
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben.
Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen.
In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost).
Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.
Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 5 Gemeinde Sternenfels: - ca.
25,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca.
0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca.
768 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca.
4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca.
21 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog.
„grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren.
Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog.
Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten.
Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse.
Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen..
Ausschreibung (offenes Verfahren) in Rohrleitungen, Baden-Württemberg durch Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis: Errichtung NGA-Netz mit Hausanschlussmanagement in Sternenfels, Heimsheim u.a. - Cluster 2 Ost. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. Verfahrensart: neg-w-call. FTTH-Bezug: glasfaser, fttb, breitband, gigabit, backbone, hausanschluss, pop.
Lose (5)
Los 1: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vo
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Stadt Heimsheim Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 1 Stadt Heimsheim: - ca. 17,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 1,4 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 173 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 2: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Kieselbornn Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in d
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Kieselbornn Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 2 Gemeinde Kieselbronn: - ca. 9,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 108 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilungen (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 3: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Neulingen Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Neulingen Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 3 Gemeinde Neulingen: - ca. 28,0 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 4,3 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 343 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 32 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 4: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Niefern-Öschelbronn. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Fle
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Niefern-Öschelbronn. Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 4 Gemeinde Niefern-Öschelbronn: - ca. 31,4 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 439 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 6 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 38 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Los 5: Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Sternenfels Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in d
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) in folgenden Gemarkungsgebieten des Verbandsgebietes: Gemarkung Gemeinde Sternenfels Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken in den vorgenannten Gemarkungsgebieten gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung bzw. der Sonderaufrufe zur Bundesförderung zur Sicherstellung der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid und den dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten sowie die Anbindung dieser NGA-Netze an die Anschlusspunkte des Netzbetreibers bzw. des landkreisweiten Backbones des Enzkreises. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption zu den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Für den Landkreis Enzkreis mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beschlossen, ein landkreisweites Backbone-Netz aufzubauen. Parallel hierzu und aufbauend auf dieser Infrastruktur, sollen in den Folgejahren Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt werden. Langfristig soll eine flächendeckende und gigabitfähige FTTB-Versorgung aller Haushalte und Gewerbebetriebe im gesamten Enzkreis entstehen. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Die Vergabe des Netzbetriebs des landkreisweiten Backbone-Netzes sowie der innerörtlichen Verteilnetze an den Netzbetreiber Vodafone GmbH wurde bereits durchgeführt. Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz für die unter Abschnitt A.2 genannten fünf kreisangehörigen Städte und Gemeinden erstellt werden (Cluster 2 Ost). Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Die mit dieser Ausschreibung neu zu errichtenden passiven NGA-Netze (FTTB) umfassen nach Losen folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken (unverbindlich aus Förderantragsverfahren, Massen sind im Rahmen des Auftrags zu überprüfen): Los 5 Gemeinde Sternenfels: - ca. 25,7 km als Neubau im öffentlichen und privaten Bereich bis zum Hauseintrittspunkt - ca. 0,0 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 768 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen NGA-Flecken - ca. 4 Technikstandorte (PoP-Container/MFG) - ca. 21 Unterverteilung (RVt) Im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide sind vom Generalübernehmer darüber hinaus alle Anschlüsse in den vorgenannten Ausbauprojekten, welche gemäß Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig im sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls in den geplanten Ausbau dieser Aktenzeichen zu integrieren. Die hierfür anzuwendenden Vorgaben des Fördermittelgebers sowie das der Ausschreibung beigefügte Hinweisblatt zum Upgrade für Zuwendungsempfänger im sog. Weiße-Flecken-Förderprogramm sind vom Generalübernehmer zwingend zu beachten. Die oben aufgeführten Massen beinhalten bereits die gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse. Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen weiteren Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen.
Dokumente (2)
Score-Details
Lead-Status
Auftraggeber
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
- Quelle
- ted_api
- Externe ID
- 92713-2024
- Veröffentlicht
- 14.02.2024